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Rechtliche Tipps für das Verhalten nach einem Verkehrsunfall:
Natürlich haben Sie - bevor Sie sich um die rechtliche Abwicklung kümmern - zunächst einmal die Pflicht, die Unfallstelle zu sichern und erforderlichenfalls erste Hilfe für Verletzte zu leisten!
Bei Bagatellunfällen ist die Unfallstelle bei Verkehrsbehinderung zu räumen; Unfallstelle und Stand der Fahrzeuge kann man mit Kreide (oft im Verbandskasten) markieren.
Danach sollten Sie nach einem Verkehrsunfall folgende Dinge beachten:
1. Sämtliche Unfalldaten aufnehmen und Beweismittel sichern!
a) an der Unfallstelle:
- Kennzeichen
- Fahrzeug
- Fahrer
- Halter
- Versicherung
- Zeugen
- Unfallhergang
- Schaden feststellen
- Unfallskizze anfertigen
- Fotos
- Ort und Zeit des Unfalls
b) sofort nach dem Unfall:
- bei eigenen Verletzungen: Sofort zum Arzt und Attest ausstellen lassen!
- eventuell zu einem Rechtsanwalt gehen
- Sachverständigengutachten oder Kostenvoranschlag (mit Fotos) erstellen lassen (siehe unten)
2. Schuldanerkenntnis noch am Unfallort?
Bei kleineren Schäden möchte man sich unter Umständen lieber zügig einigen, z.B. um Prämienerhöhungen bei der Versicherung zu vermeiden und gibt dann ein Schuldanerkenntnis ab. Welche rechtliche Bedeutung ein solches am Unfallort abgegebenes Schuldanerkenntnis hat, ist zum Teil umstritten, es kann aber die nachteilige Folge einer Beweislastumkehr mit sich bringen. Möglicherweise macht Ihr Unfallgegner später trotzdem Schäden gegenüber der Versicherung geltend oder verlangt plötzlich Schmerzensgeld. Schuldanerkenntnisse sollte man also am Unfallort eher nicht abgeben.
3. Verhalten gegenüber der Polizei:
Die Polizei erledigt lediglich ihre Arbeit. Seien Sie höflich und bestimmt gegenüber den Beamten. Lassen Sie den Unfall aufnehmen, wenn die Schuldfrage unklar ist.
Sollte die Polizei Ihnen einen Vorwurf machen, müssen Sie sich nicht äußern. Ein Schweigen darf Ihnen grundsätzlich nicht zum Nachteil ausgelegt werden. Unbedachte „Spontanäußerungen“ nach einem Unfall hingegen schon. Die zivilrechtliche Schuldfrage klärt im Zweifel der Richter. Es eilt also in der Regel nicht. Erforderlichenfalls nehmen Sie Rücksprache mit einem Rechtsanwalt.
4. Schadensgutachten durch Kfz-Sachverständigen oder nur Kostenvoranschlag?
In der Regel ist unklar, wie hoch der Schaden ist. Zur Schadensermittlung bedarf es oft des Gutachtens eines Sachverständigen. Erst ein Gutachten klärt bei größeren Schäden, ob eventuell ein Totalschaden vorliegt; erst nach Vorliegen des Gutachtens können Sie über die weiteren Schritte entscheiden. Das Gutachten dient auch als Beweis, falls die Versicherung die Regulierung verweigert. Das Gutachten kann man später im Gerichtsverfahren vorlegen.
Die für ein notwendiges Gutachten anfallenden Kosten muss die Versicherung des Unfallverursachers anteilig zur Haftungsquote erstatten, wenn es sich nicht um einen Bagatellschaden handelt oder dem Geschädigten bekannt ist, dass der Gutachter unfähig oder zu teuer ist. Was Bagatellschäden sind, ist nicht eindeutig; die Bagatellgrenze dürfte zwischen ca. 1.000 bis 1500 EUR anzusetzen sein; jedoch ist der Einzelfall entscheidend. Für Bagatellschäden reicht ein Kostenvoranschlag der Werkstatt. Kosten für ein Gutachten erstattet die Versicherung dann nicht.
Sicherheitshalber sollten Sie wegen des KfZ-Sachverständigen auf Empfehlungen vertrauenswürdiger Stellen zurückgreifen, wie ADAC, Dekra, TÜV. Achten Sie auf die Qualifikation der Sachverständigen, ansonsten kann es zu Problemen bei der Kostenübernahme durch die Versicherung kommen.
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